Vorläufigen Personalausweis beantragen

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Fachdienst Bürgerbüro
Rathaus
Hauptstraße 2
31020 Salzhemmendorf
Telefon: 05153 808-144
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­salz­hem­men­dor­f.de

Sprechzeiten:
Mo und Do 7.00 -12.30 Uhr
Di, Mi und Fr 9.00 -12.30 Uhr
Mo und Do 14.00 -18.00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Vorhanden

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig


Allgemeine Informationen

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

Verfahrensablauf

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

  • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
    • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Voraussetzungen

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

  • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Zustimmungserklärung der sorgeberechtigten Elternteile
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
  • :10,00 EUR
  • :13,00 EUR
    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Welche Fristen muss ich beachten?
  • :3 Monate
Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:     

  • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
  • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
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