Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Ansprechpartner/in
| Fachdienst Bürgerbüro | |
| Rathaus Hauptstraße 2 31020 Salzhemmendorf Telefon: 05153 808-144 E-Mail: info@salzhemmendorf.deHomepage: https://www.salzhemmendorf.de | Sprechzeiten:
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Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles digitales Passbild als QR-Code vom zertifizierten Fotografen (die Fotos können auch direkt im Bürgerbüro erstellt werden = 6€)
- Falls noch kein Dokument vom Flecken Salzhemmendorf ausgestellt wurde, legen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde vor
- aktueller Reisepass
- bei Kindern unter 16 Jahren: Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten
- Die Zustimmungserklärung steht am Seitenende zum Download bereit
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
- :37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten) - :59,50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende) - :70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten) - :92,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
- ggf. 6 € für ein biometrisches Passbild
Welche Fristen muss ich beachten?
- :6 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahre - :10 Jahre
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
- :4 Wochen
Rechtsgrundlage
Dokumente
| Zustimmungserklärung (20 kB) |