Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.
Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke
Ansprechpartner/in
Fachdienst Ordnung / Soziales (Schulen, Kindertagesstätten, Sporthallen, Bäder, Feuerwehren) | |
Ordnungsamt Kleiner Lahweg 2 31020 Salzhemmendorf Telefon: 05153 808-150 E-Mail: info@salzhemmendorf.deHomepage: https://www.salzhemmendorf.de | Sprechzeiten:
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Fachdienst Finanzen (Dorfgemeinschaftshäuser) | |
Rathaus Hauptstraße 2 31020 Salzhemmendorf Telefon: 05153 808-133 E-Mail: info@salzhemmendorf.deHomepage: https://www.salzhemmendorf.de | Sprechzeiten:
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.
Was sollte ich noch wissen?
Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.