Melderegisterauskunft Erteilung für gewerbliche Zwecke

zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst Bürgerbüro
Rathaus
Hauptstraße 2
31020 Salzhemmendorf
Telefon: 05153 808-144
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­salz­hem­men­dor­f.de

Sprechzeiten:
Mo und Do 7.00 -12.30 Uhr
Di, Mi und Fr 9.00 -12.30 Uhr
Mo und Do 14.00 -18.00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Vorhanden

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig


Allgemeine Informationen

Soll eine Melderegisterauskunft zur gewerblichen Nutzung erteilt werden, ist dies anzugeben. Diese Melderegisterauskunft ist zweckgebunden, eine Weitergabe der erlangten personenbezogenen Daten an Dritte ist nur zulässig, wenn der Empfänger zuvor angegeben wurde.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: mindestens EUR 12,00

Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.

Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

zurück