Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hundesteuer Festsetzung
Ansprechpartner/in
| Herr Mumme | |
| Rathaus Hauptstraße 2 31020 Salzhemmendorf Telefon: 05153 808-130 E-Mail: mumme@salzhemmendorf.de | |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
Wenn Sie Ihren Hund anmelden:
- Sie sind Halterin oder Halter mindestens eines Hundes.
- Der Hund ist mindestens 3 Monate alt.
Wenn Sie Ihren Hund abmelden:
-
Sie sind nicht mehr Halterin oder Halter des Hundes, beispielsweise, weil
- Sie den Hund verkauft, verschenkt oder anders veräußert haben,
- Ihnen der Hund abhandengekommen ist oder
- der Hund verstorben ist.
- Sie halten den Hund nicht weiterhin.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die schriftliche Anmeldung muss innerhalb von 7 Tagen nach Beginn der Hundehaltung erfolgen. Dies gilt auch bei Zuzug in die Gemeinde.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Was sollte ich noch wissen?
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Dokumente
| Hundesteuersatzung 2024.pdf (87 kB) |