Hundehaltung Anmeldung

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Mumme
Rathaus
Hauptstraße 2
31020 Salzhemmendorf
Telefon: 05153 808-130
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist in der unten verlinkten Hundesteuersatzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug mit einem Hund vor. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht automatisch mit der Anmeldung erfolgt. Bitte beachten Sie dazu folgenden Link:

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Anmeldung Ihres Hundes fallen keine Gebühren an. 

Die Hundehaltung ist jedoch steuerpflichtig. Die Steuerpflicht entsteht: 

  1. Bei neugeborenen Hunden mit dem ersten Tag des folgenden Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird.
  2. Bei Zuzug oder Aufnahme eines mehr als drei Monate alten Hundes mit dem ersten Tag des auf die Aufnahme oder den Zuzug folgenden Kalendermonats.

Für den Einzug der Hundesteuer haben Sie die Möglichkeit ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen oder ein bereits bestehendes Lastschriftmandat bei dem Flecken Salzhemmendorf um die Hundesteuer zu ergänzen. In diesem Fall wird die Steuer automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Alternativ können Sie die Hundesteuer fristgerecht überweisen. Die Höhe der Hundesteuer entnehmen Sie bitte der verlinkten Hundesteuersatzung.

Viertel- oder halbjährliche Zahlung ist nur auf Antrag möglich und bedarf der Begründung. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Hundesteuer wird jährlich zum 01.07. eingezogen.

Rechtsgrundlage
  • Kommunale Satzung
Was sollte ich noch wissen?

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".

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