Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist in der unten verlinkten Hundesteuersatzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug mit einem Hund vor. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht automatisch mit der Anmeldung erfolgt. Bitte beachten Sie dazu folgenden Link: