Hundehaltung Abmeldung

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Mumme
Rathaus
Hauptstraße 2
31020 Salzhemmendorf
Telefon: 05153 808-130
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ausgefülltes Abmeldeformular
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die schriftliche Abmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Hundehaltung erfolgen. Dies gilt auch bei Fortzug aus der Gemeinde. 

Was sollte ich noch wissen?

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".

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