Für besonders gravierende Zuwiderhandlungen ist ein Regelfahrverbot von einem bis drei Monaten Dauer vorgesehen, z. B.:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts
- zweimalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten
- Rotlichtverstoß mit Unfallfolge bzw. Rotlichtverstoß nach Ablauf von 1 Sekunde vor Überfahren der Haltelinie
- Führen eines Kfz unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln
- beharrliche Nichtbeachtung von Halte- und Parkvorschriften.