Natürliche oder juristische Personen, die die tatsächliche Sachherrschaft über Polioviren oder Material, das möglicherweise Polioviren enthält, haben (Besitzer), haben dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss Angaben zu der Einrichtung, zu der verantwortlichen Person, zu der Art und der Menge der Polioviren oder des Materials sowie zu dem damit verfolgten Zweck enthalten.
Besitz von Polioviren Anzeige
Ansprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
Landkreis Hameln-Pyrmont - 25 Gesundheitsamt | |
Hugenottenstraße 6 31785 Hameln Telefon: 05151 9035555 Telefax: 05151 9035002 |
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Formular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.