Personen, die voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind oder entsprechender häuslicher Pflege bedürfen oder für die ein Betreuer zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten bestellt ist, können wir von der Ausweispflicht befreien.
Befreiung von der Ausweispflicht
Ansprechpartner/in für die Kommune Gemeinde Salzhemmendorf
Fachdienst Bürgerbüro | |
Rathaus Hauptstraße 2 31020 Salzhemmendorf Telefon: 05153 808-144 E-Mail: info@salzhemmendorf.deHomepage: https://www.salzhemmendorf.de | Sprechzeiten:
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an: 0 5153 / 808-141.
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 3 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)