Befreiung von der Ausweispflicht

zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Gemeinde Salzhemmendorf
Fachdienst Bürgerbüro
Rathaus
Hauptstraße 2
31020 Salzhemmendorf
Telefon: 05153 808-144
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­salz­hem­men­dor­f.de

Sprechzeiten:
Mo und Do 7.00 -12.30 Uhr
Di, Mi und Fr 9.00 -12.30 Uhr
Mo und Do 14.00 -18.00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Vorhanden

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig


Allgemeine Informationen

Personen, die voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind oder entsprechender häuslicher Pflege bedürfen oder für die ein Betreuer zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten bestellt ist, können wir von der Ausweispflicht befreien.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an: 0 5153 / 808-141.

Rechtsgrundlage

§ 1 Abs. 3 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

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