Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

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Fachdienst Bau
Bauamt
Kleiner Lahweg 4
31020 Salzhemmendorf
Telefon: 05153 808-162
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­salz­hem­men­dor­f.de

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Mo 14.00 -16.30 Uhr
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Allgemeine Informationen

Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Sollte die Fällung eines Baumes, die Entfernung einer Hecke oder die Beseitigung weiterer Gehölze nicht unter den kommunalen Baumschutz fallen, kann dennoch ein Eingriff gemäß § 14 Bundesnaturschutzgesetz vorliegen. Hierfür ist vor der Fällung bzw. Gehölzentfernung eine Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont einzuholen. 

Verfahrensablauf

·         Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

·         Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine Besichtigung vor Ort

·         Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

  • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
  • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
  • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus
Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Anfrage sind der genaue Standort, Angaben zu Gehölzen (Art, Größe des Baumes), Vorhabenbeschreibung, Bilder und Begründung hinzuzufügen (siehe Antragsformular).

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Eingriff (z. B. Baumfällung oder Heckenentfernung) darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

Rechtsgrundlage
  • Kommunale Baumschutzsatzung
  • Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG)
  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
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